Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER JZI-ANRÖCHTE e.V.
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Online-Angebot von www.jzi.de, insbesondere für die Bestellung von Eintrittskarten von der JZI-Anröchte e.V. und anderen Veranstaltern auf unseren Online-Angeboten. Sie gelten auch, wenn Bestellungen telefonisch oder per E-Mail über uns erfolgen, oder Eintrittskarten bei uns abgeholt und bezahlt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der JZI-Anröchte e.V., im Folgenden JZI genannt, und dem Kunden/Käufer/Besteller.
Vertragsparteien
Beim Kauf von Eintrittskarten entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem jeweiligen Kunden/Käufer/Besteller und JZI. JZI übernimmt bei Bestellungen namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters nur die Vermittlung der Angebote und wickelt den Vertrag über die Eintrittskarten für den jeweiligen Veranstalter mit dem jeweiligen Kunden/Käufer/Besteller ab. Das bedeutet, daß der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande kommt. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und JZI für Eintrittskarten von Nicht-JZI-Veranstaltungen besteht damit nicht. JZI trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz des jeweiligen Veranstalters.
Vertragsabschluss
Der Kunde/Käufer/Besteller gibt sein Angebot für einen Vertragsabschluß ab, indem er sein in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons "absenden" per E-Mail versendet. Voraussetzung hierfür ist stets, daß der jeweilige Kunde/Käufer/Besteller auch bestätigt, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von der JZI Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden ist. Mit der Kartenbestellung bei JZI akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters. JZI übermittelt dem jeweiligen Kunde/Käufer/Besteller darauf hin in Form einer Eingangsbestätigung für seine Bestellung mit Angabe des sofort an JZI zu zahlenden Preises das Angebot zum Vertragsschluss, und der Kunde zahlt daraufhin den zu zahlenden Preis an JZI, vorausgesetzt, daß der Kunde/Käufer/Besteller seine gültige E-Mail-Adresse im Bestellformular angegeben hat. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der zu zahlende Preis bei JZI eingegangen ist. Bis zum Eingang des Geldbetrages bei JZI können deshalb insbesondere Veranstaltungs-Tickets bereits vergeben sein! Alle Angebote von JZI sind freibleibend sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von JZI. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet JZI, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird JZI stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich als Endpreise zzgl. Porto und Versand. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Bestellbestätigung vermerkten Zahlungsziels zu begleichen. Nach Geldeingang versendet JZI die Eintrittskarten an den Kunden; Verfügbarkeit vorausgesetzt. Sind die Eintrittskarten nicht mehr verfügbar, zahlt JZI das erhaltene Geld an den Kunden zurück.
Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Nach Ablauf des Zahlungszieles ist JZI berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Karten wieder in den freien Verkauf zu geben. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe und -tausch sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. An der Tageskasse kommen Restkarten (soweit vorhanden) zum Verkauf. Wir behalten uns für nicht hinterlegte Karten vor, an der Tageskasse einen Aufschlag zu berechnen (Ausnahme: Festivals). Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person (Firma) zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.
Rückgabe- und Widerrufsrecht
Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht.
Zahlungsabwicklung- und Modalitäten
Der Kaufpreis sämtlicher von dem Kunden/Käufer/Besteller bestellten Eintrittskarten, inklusive der anfallenden Gebühren (wie z.B. den Versandkosten, Vorverkaufsgebühren etc.) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ist zu zahlen und bewirkt das Zustandekommen eines Vertrages. Die Zahlung kann bei Verkauf von JZI selbst nur per Überweisung (für Inhaber eines Bankkontos) und Barzahlung bei Selbstabholung erfolgen.
Versand und Lieferung
Die Versendung der bezahlten Eintrittskarten erfolgt durch die vom Verkäufer gewählte Versandart nach Vertragsschluss durch Zahlung.JZI hat keinen fest vereinbarten Liefertermin. Daher kann der Kunde/Käufer/Besteller JZI keine (angemessene) Nachfrist setzen. Kartenbestellungen von unserer Homepage unter Verwendung des bereitgestellten Online-Formulars werden von unserem Kartenvorverkauf entgegengenommen und sind schriftlichen Bestellungen gleichwertig. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs bearbeitet. Die Versendung der bezahlten Eintrittskarten erfolgt durch die vom Verkäufer gewählte Versandart nach Vertragsschluss durch Zahlung. Der Versand der Tickets erfolgt durch die Deutsche Post AG.
Nichtverfügbarkeit von Eintrittskarten
Bei der Bestellung von Eintrittskarten wird nicht generell JZI, sondern der jeweilige Veranstalter Vertragspartner des Kunden/Käufers/Bestellers. Sofern der Veranstalter der JZI zur Abwicklung des geschlossenen Vertrages keine Eintrittskarten zur Verfügung stellen kann, weil das Kontingent der Karten erschöpft ist, die Veranstaltung verlegt wird bzw. ausfällt, oder aus sonstigen Gründen die Karten nicht zur Verfügung stehen, kann JZI die Bestellung nicht mehr im Auftrag des Veranstalters ausführen. JZI wird den Kunden/Käufer/Besteller im Auftrag des Veranstalters hierauf hinweisen. Es können dann sowohl JZI für den Veranstalter, als auch der Kunde/Käufer/Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Betrag wird dem Kunden/Käufer/Besteller dann unverzüglich erstattet.
Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. Auf dem hinteren Bereich des Festivalgeländes (von den Bühnen aus gesehen muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Angaben über Veranstaltungen
Die auf der Website von www.jzi.de enthaltenen Angaben über die Veranstaltungen, wie Veranstaltungsort, Veranstaltungs-Zeit, Veranstaltungsinhalt etc., werden JZI von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der JZI zur Verfügung gestellten Angaben kann JZI daher keine Gewähr übernehmen. Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden. Bei unsicherer Witterung kann sich der Kunde unter www.jzi.de informieren, ob und wo die Veranstaltung stattfindet. Bei abgesagten- oder verschobenen Veranstaltungen, gleich welcher Art, bestehen Ansprüche des Kunden/Käufers/Bestellers auf Erstattung des gezahlten Preises/Betrags nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Etwaig bestehende Ansprüche richten sich im einzelnen nach dessen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". In der Regel übernimmt JZI im Auftrag des Veranstalters die Abwicklung der Erstattung des Kartenpreises. Die Erstattung beinhaltet den Bruttokartenpreis. Eine Erstattung der Versandkosten ist gänzlich ausgeschlossen.
Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann möglicherweise nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause (Ausnahme: Festivals) gibt es keinen Späteinlass.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit (Ausnahme: Festivals).
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals: Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Haftung, Schadensersatz
JZI haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von JZI oder eines seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach der gesetzlichen Bestimmung. Im übrigen haftet JZI nur nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung der wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Datenschutz
JZI bearbeitet die personenbezogenen Angaben und Daten des Kunden/Käufers/Bestellers, unter Einhaltung der auf dem Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. JZI ist berechtigt, diese Daten mit der Durchführung des Kaufvertrages an Dritte zu übermitteln, soweit dieses notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können.
Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen JZI aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. JZI haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen JZI und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von JZI grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Kinder unter 10 Jahren haben auf Festivals, die von JZI veranstaltet werden, kostenfreien Eintritt. Das Mitbringen von Glasbehältern (außer Zeltplatz), Dosen (außer Zeltplatz), pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter. Stage diving und crowd surfing ist grundsätzlich verboten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.
Jugendschutz
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugenschutzgesetz gilt auf dem Konzertgelände, den Nebenflächen sowie den Campingplätzen. Jeder Besucher unserer Veranstaltungen ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Kinder, die im Jahre 1998 und später geboren sind, können das Festival in Begleitung einer Volljährigen Erziehungsberechtigten kostenlos besuchen. Besucher ab dem 16.Lebensjahr haben auf Verlangen einen Personalausweis vorzulegen, ein Schülerausweis wird nicht akzeptiert.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Punkte der (AGB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Anröchte, insofern als der Kunde/Käufer/Besteller ein Unternehmer ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).